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Fugenherstellung nach §19 I WHG

Fugenherstellung im Bereich von Abfüll- und Umschlagplätzen von wassergefährdenden Stoffen erfordert eine besondere Qualifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz.

Wir sind Fachbetrieb nach §19 I WHG, und sind als durch den TÜV-überwachter Betrieb in der Lage fachgerecht Fugendichtarbeiten im Bodenbereich durch zu führen.

Als Fachbetrieb untersteht unser Betrieb einer kontinuierlichen Überwachung der Qualifikation der Mitarbeiter, der eingesetzten Materialien und der Arbeitsverfahren.

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