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Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse / Grundleitungen

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.

Sachkundige (zugelassen duch die HWK Münster) für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen der I+D Sanierungstechnik GmbH:

Frank Angrick
Gregor Boland
Andreas Salemink
Dirk Schwing

(Liste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)


Zur weiteren Information hat die I+D Sanierungstechnik GmbH eine eigene Informationsseite zum Thema Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen erstellt: www.grundleitungen.de

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